Bei der Haussanierung wie auch bei Neubauten greift die Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese Verordnung löste die Wärmeschutzverordnung sowie die Heizungsanlagenverordnung ab und führte diese zusammen. Die jetzige Form der EnEV trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Der erste Nutzen dieser EnEV liegt darin, dass sie die Umsetzung der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung unterstützen soll und damit klare Richtlinien geschaffen wurden. Somit sollen die energiepolitischen Ziele bis zum Jahr 2050 erreicht werden.
Da auf sämtliche Gebäude fast 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland fallen, ist die Einsparung von Energie in diesem Bereich von höchster Priorität im Bereich der Energie- und Klimaschutzpolitik. Fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden, sind von der EnEV betroffen. Ausgenommen sind hiervon u.a.:
- denkmalgeschützte Gebäude
- unterirdische Bauwerke
- Gebäude für die Tierhaltung
Problematik der EnEV bei Haussanierung und Neubau
Im Zuge dieser Neuverordnung wurden die Richtlinien für Neubauten etwas verschärft und an den aktuellen Stand der (Energie-) Technik angepasst. Genau hier könnte jedoch auch einer der größten Nachteile sein. Der Stand der Technik verändert sich so schnell, dass sich Hauseigentümer, die sich dazu entschließen neu zu bauen, unbedingt Rat bei qualifizierten Fachfirmen holen sollten. Bei einem Neubau auf die Mindestanforderungen im Bereich der EnEV zurückzugreifen, kann im Nachhinein teuer werden. Denn unter Umständen ist nach Fertigstellung des Eigenheims die Immobilie energetisch und bautechnisch überholt. Wir von der Benjamin Klotz GmbH können Sie umfassend im Bereich der zukünftigen Effizienzstandards beraten. So können hohe Folgekosten eingespart und vermieden werden. Auch bei der Haussanierung müssen energetische Dinge beachtet werden, die wir selbstverständlich bei jedem Projekt berücksichtigen.
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